Austria Güte­zeichen

Ihr Weg zum
Güte­zeichen

Von der Mach­barkeit über Antrag­stellung und Prüfung bis zur Ver­leihung.
Weil Ihre Qualität es verdient, gesehen zu werden.

Der Weg zum Güte­zeichen

Wie auch Ihr Unter­nehmen ein Austria Güte­zeichen erhält?

Wer kann das Austria Gütezeichen führen?

Produkte

Das Austria Gütezeichen ist für jedes Produkt geeignet, wenn es den festgelegten Kriterien entspricht. Beispiele:

  • Getränke und Lebensmittel
  • Kosmetik
  • Werkzeug
  • Möbel
  • Fertighäuser
  • Fenster und Türen
  • Textilien und Schuhe
bis hin zu Musikinstrumenten, Whirlpools oder Kristallen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Betriebe

Aber auch Betriebe können das Gütezeichen führen. Das „Austria Gütezeichen für den Österreichischen Musterbetrieb“ wird Betriebsstätten jeder Art verliehen: Restaurants, Handels- oder Gewerbebetriebe sowie Dienstleistungsorganisationen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Dienst­leistungen

Für die Prüfung von Dienstleistungen wurden branchenspezifische Güterichtlinien erarbeitet. Diese Prüfungen unterliegen speziellen Bedingungen und werden von der ÖQA Zertifizierungs-GmbH, die ein 100%-iges Tochterunternehmen, ist durchgeführt. Die ÖQA Zertifizierungs-GmbH ist gemäß ISO/IEC 17065 als Zertifizierungsstelle für Produkte unter der Identifikationsnummer PSID 0934 von Akkreditierung Austria akkreditiert. Sie erhalten ein staatlich anerkanntes Zertifikat. Im Akkreditierungsumfang der ÖQA Zertifizierungs-GmbH sind enthalten:

  • Hausverwaltungen
  • Hausbetreuer
  • Installateure
  • Hauskrankenpflege
  • Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen (stationär)
  • Gesundheitstourismus
  • Arbeitskräfteüberlasser
  • Brandschutzmanagement
  • Arztpraxen (vom Akkreditierungsumfang ausgenommen)
Informationen zu den akkreditieren Güterichtlinien finden Sie hier.

Sollten diese Güterichtlinien nicht auf Ihr Unternehmen anwendbar sein, so ist die Zertifizierung nach dem "Österreichischen Musterbetrieb" möglich.

Das inter­nationale Güte­zeichen

Inländische Betriebe mit Erzeugnissen beliebigen Ursprungs und Firmen mit Produktionsstätten im Ausland, können für ihre Produkte das Gütezeichen International beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihr Weg zum Austria Gütezeichen

1. Erst­infor­mation

Das interessierte Unternehmen setzt sich mit der ÖQA in Verbindung und gibt bekannt, wofür sie das Austria Gütezeichen verliehen bekommen möchte – Art und Umfang von Erzeugnis,  des Unternehmens / der Betriebstätte und angebotene Dienstleistungen. Dementsprechend werden Informations- und Antragsunterlagen kostenlos übermittelt.

2. Antrag­stellung

Der ausgefüllte und unterfertigte Antrag wird an die ÖQA übermittelt. Mit der Einbringung des Antrages verpflichtet sich der Antragsteller, sich den notwendigen Prüfungen gemäß der AGBs der ÖQA zu unterziehen. Dabei handelt es sich um die Prüfung der Erzeugungsstätte, des Erzeugnisses oder der Leistung und um Kontrollprüfungen.

3. Prüfung/­Begut­achtung

Für verschiedene Erzeugnisse wurden spezifische Gütevorschriften erarbeitet. Sie stehen den Prüfanstalten in ganz Österreich als Grundlage zur Verfügung. In jedem Fall ist das Hauptkriterium die Erfüllung unserer AGB. Die jeweiligen Voraussetzungen und Kriterien zur Erlangung der Austria Gütezeichen sind in diesen geregelt. Der Antragsteller beauftragt eine für ihn zugelassene Prüfstelle mit der Prüfung.  Als Prüfstelle gelten geeignete, akkreditierte Prüfanstalten sowie Ziviltechniker oder gerichtlich beeidete Sachverständige des in Betracht kommenden Fachgebietes. Die Prüfstelle verständigt die ÖQA schriftlich über die erfolgreich abgeschlossene Prüfung. Das Prüfungsgutachten ist der ÖQA zu  übermitteln.

Falls Sie noch keine geeignete Prüfstelle haben, können wir Ihnen gerne weiterhelfen. Eine vollständige Liste aller akkreditierten Prüfstellen finden Sie unter https://akkreditierung-austria.gv.at/

4. Verleihung

Die ÖQA gibt dem Unternehmen bzw. der Organisation die Aufnahme als Zeichennutzer sowie die verliehene Firmennummer schriftlich bekannt. Gleichzeitig erhält das Unternehmen ein Zertifikat über die Verleihung des Rechts zur Führung des Gütezeichens sowie das entsprechenden Austria Gütezeichen mit eingetragener Firmennummer zur weiteren Verwendung. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Austria Gütezeichen jederzeit überprüfbar.

Das Recht zur Führung wird für eine bestimmte Dauer erteilt, maximal für drei Jahre. Die Dauer ist in den Güterichtlinien/-vorschriften geregelt und wird von der Prüfstelle festgelegt. Das Unternehmen beantragt die Wiederverleihung des Austria Gütezeichens bei der ÖQA und beauftragt eine Prüfanstalt mit der Prüfung.

Weiterführende Informationen

Antrags­formular
Möchten Sie das Austria Gütezeichen beantragen, dann senden Sie uns bitte das ausgefüllte Antragsformular. Mit diesem beantragen Sie, für welche Erzeugnisse, Dienstleistungen und/oder Betriebsstätten, Sie die Führung des Austria Gütezeichen anstreben und dass diese den AGB der ÖQA entsprechen.
Prüf­stellen
Die Prüfung muss durch eine für Sie zugelassene Prüfstelle erfolgen, welche Sie als Antragsteller beauftragen. Als Prüfstelle gelten geeignete, akkreditierte Prüfanstalten sowie Ziviltechniker oder gerichtlich beeidete Sachverständige des in Betracht kommenden Fachgebietes. Die Prüfstelle verständigt die ÖQA schriftlich anhand eines Gutachtens über die erfolgreich abgeschlossene Prüfung. Falls Sie noch keine geeignete Prüfstelle haben, finden Sie eine vollständige Liste über die Akkreditierung Austria unter https://akkreditierung-austria.gv.at/. Natürlich helfen auch wir Ihnen gerne weiter.
Gebühren
Die Kosten für die Nutzung der Gütezeichen setzen sich zusammen aus:
  • den Verbandsbeiträgen:
  • a) der einmaligen Registrierungsgebühr bei Neuaufnahme und
    b) der jährlichen Nutzungsgebühr, gestaffelt nach Mitarbeiter*innen. Hier geht's zu den Verbandsbeiträgen.
  • Kosten der Prüfung: Alle Kosten, die mit der Durchführung der Prüfung in Verbindung stehen, übernimmt der Antragsteller direkt gegenüber der Prüfstelle.
  • Kosten für Werbemittel: Bei Bedarf kann der Zeichennutzer die von der ÖQA angebotenen Werbemittel aus der jeweils gültigen Werbemittelpreisliste bestellen.
Wonach wird geprüft?
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖQA – „Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität“ finden Sie alle Regelungen zur Erteilung und Nutzung des Rechts zur Führung des Austria Gütezeichezeichens, zur Prüfung durch Prüfstellen bis hin zu den Kosten. Alle Prüfungen erfolgen gemäß den AGB und zugrundeliegenden Bestimmungen wie Gütevorschriften, gesetzliche Vorschriften, gesicherte Regeln der Technik etc.
Kontakt
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