Austria Gütezeichen
Ihr Weg zum
Gütezeichen
Von der Machbarkeit über Antragstellung und Prüfung bis zur Verleihung.
Weil Ihre Qualität es verdient, gesehen zu werden.
Der Weg zum Gütezeichen
Wie auch Ihr Unternehmen ein Austria Gütezeichen erhält?
Wer kann das Austria Gütezeichen führen?
Das Austria Gütezeichen ist für jedes Produkt geeignet, wenn es den festgelegten Kriterien entspricht. Beispiele:
- Getränke und Lebensmittel
- Kosmetik
- Werkzeug
- Möbel
- Fertighäuser
- Fenster und Türen
- Textilien und Schuhe
Für die Prüfung von Dienstleistungen wurden branchenspezifische Güterichtlinien erarbeitet. Diese Prüfungen unterliegen speziellen Bedingungen und werden von der ÖQA Zertifizierungs-GmbH, die ein 100%-iges Tochterunternehmen, ist durchgeführt. Die ÖQA Zertifizierungs-GmbH ist gemäß ISO/IEC 17065 als Zertifizierungsstelle für Produkte unter der Identifikationsnummer PSID 0934 von Akkreditierung Austria akkreditiert. Sie erhalten ein staatlich anerkanntes Zertifikat. Im Akkreditierungsumfang der ÖQA Zertifizierungs-GmbH sind enthalten:
- Hausverwaltungen
- Hausbetreuer
- Installateure (vom Akkreditierungsumfang ausgenommen)
- Hauskrankenpflege
- Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen (stationär) (vom Akkreditierungsumfang ausgenommen)
- Gesundheitstourismus
- Arbeitskräfteüberlasser
- Brandschutzmanagement
- Arztpraxen (vom Akkreditierungsumfang ausgenommen)
Sollten diese Güterichtlinien nicht auf Ihr Unternehmen anwendbar sein, so ist die Zertifizierung nach dem "Österreichischen Musterbetrieb" möglich.
Ihr Weg zum Austria Gütezeichen
Das interessierte Unternehmen setzt sich mit der ÖQA in Verbindung und gibt bekannt, wofür sie das Austria Gütezeichen verliehen bekommen möchte – Art und Umfang von Erzeugnis, des Unternehmens / der Betriebstätte und angebotene Dienstleistungen. Dementsprechend werden Informations- und Antragsunterlagen kostenlos übermittelt.
Der ausgefüllte und unterfertigte Antrag wird an die ÖQA übermittelt. Mit der Einbringung des Antrages verpflichtet sich der Antragsteller, sich den notwendigen Prüfungen gemäß der AGBs der ÖQA zu unterziehen. Dabei handelt es sich um die Prüfung der Erzeugungsstätte, des Erzeugnisses oder der Leistung und um Kontrollprüfungen.
Für verschiedene Erzeugnisse wurden spezifische Gütevorschriften erarbeitet. Sie stehen den Prüfanstalten in ganz Österreich als Grundlage zur Verfügung. In jedem Fall ist das Hauptkriterium die Erfüllung unserer AGB. Die jeweiligen Voraussetzungen und Kriterien zur Erlangung der Austria Gütezeichen sind in diesen geregelt. Der Antragsteller beauftragt eine für ihn zugelassene Prüfstelle mit der Prüfung. Als Prüfstelle gelten geeignete, akkreditierte Prüfanstalten sowie Ziviltechniker oder gerichtlich beeidete Sachverständige des in Betracht kommenden Fachgebietes. Die Prüfstelle verständigt die ÖQA schriftlich über die erfolgreich abgeschlossene Prüfung. Das Prüfungsgutachten ist der ÖQA zu übermitteln.
Falls Sie noch keine geeignete Prüfstelle haben, können wir Ihnen gerne weiterhelfen. Eine vollständige Liste aller akkreditierten Prüfstellen finden Sie unter https://akkreditierung-austria.gv.at/
Die ÖQA gibt dem Unternehmen bzw. der Organisation die Aufnahme als Zeichennutzer sowie die verliehene Firmennummer schriftlich bekannt. Gleichzeitig erhält das Unternehmen ein Zertifikat über die Verleihung des Rechts zur Führung des Gütezeichens sowie das entsprechenden Austria Gütezeichen mit eingetragener Firmennummer zur weiteren Verwendung. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Austria Gütezeichen jederzeit überprüfbar.
Das Recht zur Führung wird für eine bestimmte Dauer erteilt, maximal für drei Jahre. Die Dauer ist in den Güterichtlinien/-vorschriften geregelt und wird von der Prüfstelle festgelegt. Das Unternehmen beantragt die Wiederverleihung des Austria Gütezeichens bei der ÖQA und beauftragt eine Prüfanstalt mit der Prüfung.
Weiterführende Informationen
- den Verbandsbeiträgen: a) der einmaligen Registrierungsgebühr bei Neuaufnahme und
- Kosten der Prüfung: Alle Kosten, die mit der Durchführung der Prüfung in Verbindung stehen, übernimmt der Antragsteller direkt gegenüber der Prüfstelle.
- Kosten für Werbemittel: Bei Bedarf kann der Zeichennutzer die von der ÖQA angebotenen Werbemittel aus der jeweils gültigen Werbemittelpreisliste bestellen.
b) der jährlichen Nutzungsgebühr, gestaffelt nach Mitarbeiter*innen. Hier geht's zu den Verbandsbeiträgen.