Öster­reichi­scher Muster­betrieb - Boden­leger

Zertifizierte Bodenleger-Fachbetriebe.

Überblick

Bodenleger-Fachbetriebe haben mit dem Austria Gütezeichen Österreichischer Musterbetrieb - Bodenleger-Betriebe die Möglichkeit, die Qualität ihrer Leistungen auf Basis der Gütevorschriften für Bodenleger-Betriebe gegenüber ihren Kunden bzw. Auftraggebern auch nach außen hin zu dokumentieren. Mit der Auszeichnung in Form eines anerkannten und bekannten Gütezeichens wird dem Betrieb die Möglichkeit geboten, die eigene Marktposition zu stärken und gegenüber Dritten die hohe Qualität der eigenen Leistungen zu kommunizieren.

Die Schwerpunkte der Güterichtlinien-Anforderungen liegen im organisatorischen Aufbau, dem Personal, der Qualitätssicherung sowie der Ökologiefreundlichkeit des Betriebes. Durch Vorlage des ÖQA-Zertifikats bei der Bundes- und Landesinnung kann die (zeitlich begrenzte) Förderung in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen und Prüfung

Mit dem Antrag um Verleihung des Austria Gütezeichens verpflichten sich alle Zeichennutzer zur Erfüllung der jeweiligen Güterichtlinien und zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität, in denen die Bedingungen zur Erlangung und Nutzung der Austria Gütezeichen geregelt sind.

Das Recht zur Führung des Gütezeichens Österreichischer Musterbetrieb ist Betrieben mit Niederlassung in Österreich vorbehalten und an die Erfüllung der Gütevorschriften für Bodenleger-Betriebe geknüpft.

Kriterien für die Qualitätsprüfung
Die Prüfung erfolgt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vormals Regulativ) der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität nach folgenden Bestimmungen:

  • Gütevorschriften für Bodenleger-Betriebe
  • Normen
  • gesetzliche Vorschriften
  • Gütevereinbarungen
  • Gesicherter Stand von Wissenschaft und Technik

Die Gütezeichen werden für einen festgelegten Zeitraum verliehen. Die Einhaltung der Güterichtlinien wird durch akkreditierte oder staatlich autorisierte Prüfstellen laufend überwacht.

Ihr Weg zur Auszeichnung

Sie wollen Ihren Betrieb mit den Austria Gütezeichen auszeichnen lassen? Wir begleiten Sie durch das gesamte Vergabeverfahren: von der Erstinformation über Antragsstellung, Prüfung und Verleihung bis zur Wiederholprüfung.

1. Erstinformation
Der Interessent informiert die ÖQA über Art und Umfang der Betriebsstätte, für welche er die Nutzung des Gütezeichens Österreichischer Musterbetrieb beantragt. Die ÖQA übermittelt die entsprechenden Informations- und Antragsunterlagen.

2. Antragstellung
Der Interessent stellt den Antrag an die ÖQA. Damit verbunden ist die Verpflichtung, den Prüforganen die Prüfung in vollem Umfang zu gestatten.

3. Prüfung/Begutachtung

Der Antragsteller beauftragt eine hierfür akkreditierte  Prüfstelle mit der Prüfung. Falls Sie Hilfe bei der Auswahl benötigen, können wir ihnen gerne weiterhelfen. Die Prüfstelle verständigt die ÖQA schriftlich über die erfolgreich abgeschlossene Prüfung. Das Prüfungsgutachten ist der ÖQA zu übermitteln.

4. Verleihung

Die ÖQA gibt dem Unternehmen bzw. der Organisation die Aufnahme als Zeichennutzer sowie die verliehene Firmennummer schriftlich bekannt. Gleichzeitig erhält das Unternehmen ein Zertifikat über die Verleihung des Rechts zur Führung des Gütezeichens sowie das entsprechenden Austria Gütezeichen mit eingetragener Firmennummer zur weiteren Verwendung. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Austria Gütezeichen jederzeit überprüfbar.
Das Recht zur Führung wird für eine bestimmte Dauer erteilt, maximal für zwei Jahre. Die Dauer ist in den Gütevorschriften für Betriebsstätten geregelt und wird von der Prüfstelle festgelegt. Das Unternehmen beantragt die Wiederverleihung des Austria Gütezeichens bei der ÖQA und beauftragt eine Prüfanstalt mit der Prüfung.

Kosten

Die Kosten für die Nutzung der Austria Gütezeichen setzen sich zusammen aus:

  • Kosten für die Prüfung
  • Verbandsgebühren (jährliche Nutzungsgebühren)

Kosten für die Prüfung

Alle Kosten, die mit der Durchführung der Prüfung in Verbindung stehen, trägt der Antragsteller. Die Verrechnung der Prüfkosten erfolgt direkt durch die Prüfstelle.

Verbandsgebühren

Bitte entnehmen Sie die Verbandsgebühren dem PDF unter dem Reiter "Downloads".

Verwendung

Das Recht zur Führung des Gütezeichens Österreichischer Musterbetrieb für Bodenleger-Betriebe wird durch die ÖQA für eine bestimmte Dauer, maximal für zwei Jahre, erteilt. Die Dauer wird von der Prüfstelle festgelegt. Verlängerungen müssen beantragt werden.

Unsere Expertin für diesen Bereich

Unabhängig. Kompetent. Zuverlässig.

Ing. Katharina MELMER

Office Management - ÖQA "Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität"; Qualitätsmanagement -
ÖQA Zertifizierungs-GmbH