Austria Güte­zeichen Arbeits­kräfte­über­lasser

Fairness. Kompetenz. Verlässlichkeit.

Geprüfte Qualität schafft Vertrauen

Arbeitskräfteüberlassung ist heute ein wichtiger Bestandteil eines modernen Arbeitsmarktes. Das Austria Gütezeichen Arbeitskräfteüberlasser zeichnet Unternehmen aus, die ihre Verantwortung gegenüber Mitarbeiter*innen und Beschäftigerunternehmen ernst nehmen und sich freiwillig zu hohen Qualitätsstandards verpflichten. Unabhängigen Begutachtungen bestätigen eine faire, transparente und verantwortungsvolle Arbeitskräfteüberlassung.

Für wen?

Das Austria Gütezeichen richtet sich an Unternehmen der Arbeitskräfteüberlassung gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG).

Ihre Vorteile auf einen Blick

Für Bewerber*innen und Mitarbeiter*innen

✔ faire und wertschätzende Behandlung

✔ transparente und korrekte Abrechnung

✔ verlässliche Betreuung

✔ Unterstützung bei der beruflichen Entwicklung

Für Beschäftigerunternehmen

✔ kompetenter und verlässlicher Personaldienstleister

✔ hohe Qualitätsstandards

✔ langfristige Zusammenarbeit

Für das Unternehmen

✔ optimierte Prozesse

✔ kontinuierliche Verbesserung

✔ Stärkung von Vertrauen und Reputation

✔ klare Positionierung im Wettbewerb

Qualität in allen Bereichen

Grundlage bildet die Güterichtlinie GRL 09 Arbeitskräfteüberlasser. Alle Anforderungen der Güterichtlinie sind zu erfüllen.

Im Fokus stehen

Rechtssicherheit

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Gewerbeberechtigung bzw.  behördliche Genehmigung
  • Bonität
  • Unbedenklichkeitsbescheingung der Arbeitnehmer*innenvertretung

Unternehmensführung

  • Leitbild und Unternehmensziele
  • soziale Verantwortung
  • transparente Unternehmensorganisation

Mitarbeiter*innen & Prozesse

  • Qualifikation und Weiterbildung
  • klare Verantwortlichkeiten
  • strukturierte Prozesse

Beschwerde- und Verbesserungsmanagement

Ihr Weg zur Auszeichnung

Sie wollen Ihre Organisation mit dem Austria Gütezeichen auszeichnen lassen? Wir begleiten Sie durch das gesamte Vergabeverfahren: von der Erstinformation über Antragsstellung, Erstbegutachtung und Verleihung bis zur Erneuerungsbegutachtung. Auf Anfrage senden wir Ihnen alle wichtigen Unterlagen.

Ablauf:

Erstbegutachtung

  • Antragsprüfung, Vorbereitung
  • Begutachtung vor Ort (gem. Güterichtlinie)
  • Überwachungsbericht
  • Zertifikat (Gültigkeitsdauer 3 Jahre)
  • Austria Gütezeichen (digital)

Überwachungsbegutachtung

  • 12 und 24 Monate nach Erstbegutachtung
  • Begutachtung vor Ort (gem. Güterichtlinie)
  • Überwachungsbericht

Verlängerungs-/Erneuerungsbegutachtung

  • Nach 3 Jahren und vor Ablauf des Zertifikats
  • Umfang und Ablauf wie bei Erstbegutachtung
  • Überwachungsbericht
  • Zertifikat (Gültigkeitsdauer 3 Jahre)

Ein Zeichen für faire Partnerschaft

Arbeitskräfteüberlassung funktioniert dann nachhaltig, wenn alle Beteiligten auf einen verlässlichen Partner zählen können. Das Austria Gütezeichen macht sichtbar, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten, Mitarbeiter*innen fair behandelt und Beschäftiger professionell betreut werden.

So entsteht Vertrauen, das auf geprüfter Seriosität und verlässlichen Standards beruht.

Unsere Expertin für diesen Bereich

Unabhängig. Kompetent. Zuverlässig.