Austria Gütezeichen für Möbel

Qualitäts­möbel aus Österreich.

Überblick

Österreichische Möbel stehen international für exzellente Qualität. Ausgewiesen mit dem „Austria Gütezeichen Möbel“ setzen sie ein klares Statement für regionale Wertschöpfung. Österreichische Möbelhersteller haben sich mit ausgezeichnetem Design und innovativen Funktionen, sorgfältiger Handarbeit und modernster Präzisionstechnologie weltweit einen Namen gemacht. Die Liebe zum Material und eine hochwertige Verarbeitung gehören ebenso dazu wie absolute Zuverlässigkeit und ökologische Verantwortung, egal ob kleiner Handwerksbetrieb oder internationales Unternehmen. Dieser hohe Qualitätsanspruch wird mit dem „Austria Gütezeichen Möbel“ deutlich sichtbar.

Betriebe werden seit 45 Jahren nach der Güterichtlinie für Möbel geprüft. Die bestehende Güterichtlinie wurde im Mai 2021 vom Gütezeichenfachausschuss Möbel mit Vertreter*innen aus Prüf- und Überwachungsstellen, Konsument*innen und der einschlägig betroffenen Wirtschaft überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. In Zusammenarbeit mit der Österreichischen Möbelindustrie wurde im Zuge der Überarbeitung das Gütezeichen zur Kennzeichnung von Qualitätsmöbeln redesigned. Damit ist auf einen Blick erkennbar, dass der Betrieb ein kontrolliertes, österreichisches Qualitätsprodukt mit nachvollziehbarer Herkunft produziert.

Die Güterichtlinie gilt für die Herstellung von Möbeln mit zusätzliche Anforderungen für die jeweiligen Produktgruppen:

  • Allgemeines und Güte­sicher­ung sowie
  • Behälter­möbel
  • Stühle
  • Tische
  • Polstermöbel
  • Bettgestelle und Betteinsätze
  • Matratzen
Wofür steht das Austria Gütezeichen Möbel?

Voraus­setzungen und Prüfung

Kriterien für die Qualitäts­prüfung

Die dafür akkreditierte Prüfstelle überprüft die Angaben und Voraussetzungen. Rechtsgrundlage dieser Prüfung sind die AGB der ÖQA sowie die entsprechenden Teile dieser Güterichtlinie.

Erfüllt werden müssen folgende Bestimmungen:

  • Gütevorschriften
  • Normen
  • gesetzliche Vorschriften
  • Gütevereinbarungen
  • Gesicherter Stand von Wissenschaft und Technik

Die Prüfstelle kontrolliert, ob die für die Produktion des beantragten Möbels oder Möbelteils verwendeten Materialien und Vorprodukte den gebrauchsüblichen oder im Antrag besonders ausgewiesenen Beanspruchungen entsprechen. Weiters überprüft die Prüfstelle stichprobenartig die Übereinstimmung mit der Systembeschreibung und die Ausführungsqualität fertiger Möbel oder Möbelteile in der Produktionsstätte oder bei Einzelanfertigungen am Einbauort. Ebenso werden anhand eines schematischen Plans oder auf andere geeignete Art und Weise jene Kontrollpunkte der Produktion überprüft, wo Anforderungen wie Abmessungen und technologische Eigenschaften gemessen werden.

Die Gütezeichen werden für einen festgelegten Zeitraum verliehen. Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch akkreditierte oder staatlich autorisierte Prüfstellen laufend überwacht.

Wer sind unsere Möbelhersteller?

Eine Übersicht über die mit dem Austria Gütezeichen für Möbel zertifizierten Produzenten finden Sie hier.

Ihr Weg zur Aus­zeichnung

Sie wollen Ihr Produkt mit den Austria Gütezeichen auszeichnen lassen? Wir begleiten Sie durch das gesamte Vergabeverfahren: von der Erstinformation über Antragsstellung, Prüfung und Verleihung bis zur Wiederholungsprüfung.

1. Erstinformation

Das interessierte Unternehmen setzt sich mit der ÖQA in Verbindung und gibt bekannt, wofür sie das Austria Gütezeichen verliehen bekommen möchte – Art und Umfang von Erzeugnis,  des Unternehmens / der Betriebstätte und angebotene Dienstleistungen. Dementsprechend werden Informations- und Antragsunterlagen kostenlos übermittelt.

2. Antragstellung

Der ausgefüllte und unterfertigte Antrag wird an die ÖQA übermittelt. Mit der Einbringung des Antrages verpflichtet sich der Antragsteller, sich den notwendigen Prüfungen gemäß der AGBs der ÖQA zu unterziehen. Dabei handelt es sich um die Prüfung der Erzeugungsstätte, des Erzeugnisses oder der Leistung und um Kontrollprüfungen.

3. Prüfung/Begutachtung

Für verschiedene Erzeugnisse wurden spezifische Gütevorschriften erarbeitet. Sie stehen den Prüfanstalten in ganz Österreich als Grundlage zur Verfügung. Der Antragsteller beauftragt eine für ihn zugelassene Prüfstelle mit der Prüfung.  Als Prüfstelle gelten geeignete, akkreditierte Prüfanstalten sowie Ziviltechniker oder gerichtlich beeidete Sachverständige des in Betracht kommenden Fachgebietes. Die Prüfstelle verständigt die ÖQA schriftlich über die erfolgreich abgeschlossene Prüfung. Das Prüfungsgutachten ist der ÖQA zu  übermitteln.

Falls Sie noch keine geeignete Prüfstelle haben, können wir Ihnen gerne weiterhelfen.

4. Verleihung

Die ÖQA gibt dem Unternehmen bzw. der Organisation die Aufnahme als Zeichennutzer sowie die verliehene Firmennummer schriftlich bekannt. Gleichzeitig erhält das Unternehmen ein Zertifikat über die Verleihung des Rechts zur Führung des Gütezeichens sowie das entsprechenden Austria Gütezeichen mit eingetragener Firmennummer zur weiteren Verwendung. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Austria Gütezeichen jederzeit überprüfbar.

Das Recht zur Führung wird für eine bestimmte Dauer erteilt, maximal für drei Jahre. Die Dauer ist in den Güterichtlinien/-vorschriften geregelt und wird von der Prüfstelle festgelegt. Das Unternehmen beantragt die Wiederverleihung des Austria Gütezeichens bei der ÖQA und beauftragt eine Prüfanstalt mit der Prüfung.

Kosten

Die Kosten für die Nutzung der Austria Gütezeichen setzen sich zusammen aus:

  • Kosten für die Prüfung
  • Verbandsgebühren (jährliche Nutzungsgebühren)

Kosten für die Prüfung

Alle Kosten, die mit der Durchführung der Prüfung in Verbindung stehen, trägt der Antragsteller. Die Verrechnung der Prüfkosten erfolgt direkt durch die Prüfstelle.

Verbandsgebühren

Bitte entnehmen Sie die Verbandsgebühren dem PDF unter dem Reiter "Downloads".

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Ing. Katharina MELMER

Office Management - ÖQA "Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität"; Qualitätsmanagement -
ÖQA Zertifizierungs-GmbH