Austria Gütezeichen Hauskrankenpflege
Bestmögliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen.
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Österreich steigt seit Jahen rapide an. Das Wissen um die bestmögliche Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen betrifft uns zunehmend alle. Daher wurden von der ÖQA Kriterien zur Beschreibung und Messung eines Qualitätsniveaus für die Hauskrankenpflege erarbeitet, die für die Erbringung einer qualitativ hochwertigen Pflege- und Betreuungsleistung vorausgesetzt werden. Diese Kriterien in Form einer Güterichtlinie gehen davon aus, dass Organisationen der Hauskrankenpflege ihr Leistungsspektrum klar definieren und allen Interessenten in geeigneter Weise kommunizieren und transparent darstellen, sowie die Qualität ihrer Leistung ständig messen, bewerten und verbessern.
Eine Zertifizierung nach dieser Güterichtlinie und damit die Auszeichnung mit dem Austria Gütezeichen eröffnet Organisationen der Hauskrankenpflege auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten, die Anforderungen der Güterichtlinie zu erfüllen, gegenüber Dritten nachzuweisen.
Die Anforderungen des Austria Gütezeichens beziehen die gesamte Organisation mit ein. Durch die Transparenz der internen Prozesse und Strukturen werden die Zufriedenheit und das Vertrauen der Kund*innen bzw. deren Angehörigen erhöht – ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Steigerung der Marktposition.
Die Güterichtlinie richtet sich an Einrichtungen, die Hauskrankenpflege bzw. Hauskrankenpflege und Heimhilfe anbieten. Wenn eine Organisation nur Hauskrankenpflege anbietet und für die Heimhilfe einen oder mehrere Kooperationspartner hat, müssen diese nach den landesspezifischen Richtlinien anerkannt sein. Diese Heimhilfe-Organisationen sind aber nicht berechtigt, das Austria Gütezeichen zu führen.
Durch regelmäßige externe Überprüfung einer neutralen, unabhängigen Stelle wird der hohe Qualitätsanspruch dokumentiert:
Für den/die Kund*in
- Transparenz der Leistungserbringung und Bezahlung
- Nachvollziehbare Definition zur Überleitung in anderes Versorgungssystem
- Klare Kommunikationsstrukturen
Für die Organisation
- Festgelegte Unternehmenspolitik/-philosophie auf das Leistungsangebot abgestimmt
- Abläufe, Prozesse & Strukturen werden optimiert
- Definierte Kommunikationsstrukturen
- Neue Marketing-Potenziale durch Zertifizierung
- Imageverbesserung: nachhaltig und langfristig
Alle rechtlichen, behördlichen und vertraglichen Verpflichtungen sind zu erfüllen und nach Anwendungsbereich die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
Die Erfüllung aller Anforderungen der Güterichtlinie GRL 10 während der gesamten Gültigkeit des Zertifikats.
Grundlage ist die Güterichtlinie GRL 10 „Hauskrankenpflege“.
Schwerpunkte sind u. a.
Organisation
- Alle rechtlichen, behördlichen und vertraglichen Verpflichtungen sind zu erfüllen
- Qualifizierte Führung
- Management- und Kernprozesse sind transparent und nachvollziehbar dargestellt
- Qualifizierte, befähigte und geschulte Mitarbeiter*innen
- Pflegevisiten zur Überprüfung der Qualität, der Kundenzufriedenheit, des Pflegeprozesses und der Kompetenz der Mitarbeiter*innen werden regelmäßig durchgeführt
- Abläufe für Notfälle (z.B. kein Zutritt zum Wohnraum, Verschlechterung des Gesundheitszustandes, etc.) sind vorhanden und bekannt
- Durchdachte Maßnahmen zur Personalentwicklung werden umgesetzt
Kommunikation nach innen & außen
- Die Kommunikation nach innen und außen erfolgt strukturiert und professionell
- Definierte Informationen (wie Leistungsbeschreibung, Einzugsgebiet, Erreichbarkeit, Zielgruppen, etc.) müssen veröffentlicht werden
Leistungserbringung und Personal
- Geregelte und transparente Dienst- und Einsatzplanung
- Der Pflegeprozess erfolgt individuell und wird regelmäßig evaluiert
- Sicherstellung der Kontinuität der Pflege und Betreuung
- Transparenz in der Leistungserbringung und bei der Bezahlung
- Ständige Leistungsverbesserung durch Einbeziehung von Mitarbeiter*innen- und Kund*innenbefragungen
- Konzepte der jeweiligen Leistungserbringung liegen vor
Sie wollen Ihre Organisation mit dem Austria Gütezeichen auszeichnen lassen? Wir begleiten Sie durch das gesamte Vergabeverfahren: von der Erstinformation über Antragsstellung, Erstbegutachtung und Verleihung bis zur Erneuerungsbegutachtung. Auf Anfrage senden wir Ihnen alle wichtigen Unterlagen.
Ablauf:
Erstbegutachtung
- Vorprüfung (Fragenkatalog)
- Begutachtung vor Ort (gem. Güterichtlinie)
- Überwachungsbericht
- Zertifikat (Gültigkeitsdauer 3 Jahre)
Überwachungsbegutachtung
- 12 und 24 Monate nach Erstbegutachtung
- Begutachtung vor Ort (gem. Güterichtlinie)
- Überwachungsbericht
Verlängerungs-/Erneuerungsbegutachtung
- Nach 3 Jahren und vor Ablauf des Zertifikats
- Umfang und Ablauf wie bei Erstbegutachtung
- Überwachungsbericht
- Zertifikat (Gültigkeitsdauer 3 Jahre)
ÖQA Zertifizierungs-GmbH
Nach ISO/IEC 17065 akkreditierte Zertifizierungsstelle für das Austria Gütezeichen Dienstleistungen.
(Ausnahme GRL 01 Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen - stationär, GRL 06 Arztpraxen, GRL 08 Installateur)