Gütezeichen
International
Für Erzeugnisse beliebigen Ursprungs.
Österreichische Betriebe mit Erzeugnissen beliebigen Ursprungs und Firmen mit Produktionsstätten im Ausland können für ihre Produkte das Gütezeichen International beantragen.
Wollen Sie das Gütezeichen International erwerben, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖQA – „Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität“ und bestehende Gütevorschriften auch für alle im Ausland erzeugten Produkte. Damit ist sichergestellt, dass das Gütezeichen sowohl für in Österreich als auch im Ausland hergestellte Waren nach denselben Kriterien verliehen wird.
Die Prüfung übernehmen akkreditierte Prüfstellen. Sie bestätigen, dass die im Ausland erzeugten Produkte den hohen österreichischen Standards entsprechen.
Neben Ihren betrieblichen Selbstkontrollen erfolgen regelmäßige Prüfungen der Produkte und der Produktionsstätten. Die Prüfung wird gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖQA „Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität“ von der jeweiligen Prüfstelle mit validierten Prüfmethoden nach folgenden Bestimmungen durchgeführt:
- Güterichtlinien/Gütevorschriften
- Normen
- gesetzliche Vorschriften
- Gütevereinbarungen
- gesicherte Regeln der Technik
Das Gütezeichen wird für einen festgelegten Zeitraum von der ÖQA verliehen. Die Einhaltung auf ausgezeichnete Qualität wird von akkreditierten Prüfstellen kontrolliert.
Für verschiedene Erzeugnisse wurden spezifische Gütevorschriften erarbeitet. Eine Übersicht finden Sie hier.
Sie wollen Ihr Produkt mit den Gütezeichen International auszeichnen lassen? Wir begleiten Sie durch das gesamte Vergabeverfahren: von der Erstinformation über Antragsstellung, Prüfung und Verleihung bis zur Wiederholprüfung.
- Erstinformation
Das interessierte Unternehmen setzt sich mit der ÖQA in Verbindung und gibt bekannt, wofür sie das Gütezeichen verliehen bekommen möchte – Art und Umfang von Erzeugnis, des Unternehmens / der Betriebstätte und angebotene Dienstleistungen. Dementsprechend werden Informations- und Antragsunterlagen kostenlos übermittelt.
- Antragstellung
Der ausgefüllte und unterfertigte Antrag wird an die ÖQA übermittelt.
- Prüfung/Begutachtung
Für verschiedene Erzeugnisse wurden spezifische Gütevorschriften erarbeitet. Sie stehen den Prüfanstalten in ganz Österreich als Grundlage zur Verfügung. Der Antragsteller beauftragt eine für ihn zugelassene Prüfstelle mit der Prüfung. Als Prüfstelle gelten geeignete, akkreditierte Prüfanstalten sowie Ziviltechniker oder gerichtlich beeidete Sachverständige des in Betracht kommenden Fachgebietes. Die Prüfstelle verständigt die ÖQA schriftlich über die erfolgreich abgeschlossene Prüfung. Das Prüfungsgutachten ist der ÖQA zu übermitteln.
Falls Sie noch keine geeignete Prüfstelle haben, können wir Ihnen gerne weiterhelfen.
- Verleihung
Die ÖQA gibt dem Unternehmen bzw. der Organisation die Aufnahme als Zeichennutzer sowie die verliehene Firmennummer schriftlich bekannt. Gleichzeitig erhält das Unternehmen ein Zertifikat über die Verleihung des Rechts zur Führung des Gütezeichens sowie das Gütezeichen International mit eingetragener Firmennummer zur weiteren Verwendung. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Gütezeichens jederzeit überprüfbar.
Mit dem Gütezeichen International haben Sie alle Möglichkeiten, Ihre über dem Durchschnitt liegende Leistung sichtbar zu machen. Dieses darf für die Kennzeichnung von Produkten, sowie für Werbezwecke wie Homepage, Broschüren oder anderen Hinweisen verwendet werden.
Die Kosten für die Nutzung der Austria Gütezeichen setzen sich zusammen aus:
- Kosten für die Prüfung
- Verbandsgebühren (jährliche Nutzungsgebühren)
Kosten für die Prüfung
Alle Kosten, die mit der Durchführung der Prüfung in Verbindung stehen, trägt der Antragsteller. Die Verrechnung der Prüfkosten erfolgt direkt durch die Prüfstelle.
Verbandsgebühren
Bitte entnehmen Sie die Verbandsgebühren dem PDF unter dem Reiter "Downloads".