Häufige Fragen zum Thema
Austria Gütezeichen Dienstleistungen
Frequently Asked Questions
Welche Fragen oft gestellt werden
Jeder Zertifikatsinhaber der ÖQA Zertifizierungs-GmbH ist Mitglied des ÖQA-Vereins. Die jährliche Nutzungsgebühr stellt den Mitgliedsbeitrag dar und beinhaltet das 12-monatige Recht zur Nutzung des Austria Gütezeichens für geschäftliche Zwecke, insbesondere für Werbung und Vertrauensbildung gegenüber Geschäftspartner*innen und der Öffentlichkeit.
Die Nutzungsgebühr beträgt jährlich
- € 360,-- bei Unternehmen bis 50 Mitarbeitenden
- € 720,-- bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden
Das Recht zur Nutzung und Verwendung Ihres ÖQA-Zertifikates sowie des Austria Gütezeichens ist in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Pkt. XII. „Rechte und Pflichten für die Verwendung der ÖQA-Gütezeichen“, geregelt.
Reicht dafür ein Firmenbuchauszug?
Für die Erlangung des Austria Gütezeichens für Dienstleistungen sind positiv abgeschlossene Begutachtungen vor Ort notwendig.
Vergabeverfahren:
- Kontaktieren Sie uns für ein Infogespräch und für die Zusendung der erforderlichen Unterlagen.
- Nach Eingang des unterfertigten Antragformulars für das akkreditierte Austria Gütezeichen sowie der Vorprüfungsunterlagen erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
- Nach Auftragserteilung stimmen wir die weitere Vorgehensweise (in Abhängigkeit der jeweiligen Güterichtlinie) ab.
- Wir nennen Ihnen die Fachexpert*innen, die mit Ihnen die Terminabstimmung für die Begutachtung vor Ort vornehmen.
- Nach der Begutachtung erhalten Sie einen ausführlichen Bericht.
- Bei positivem Abschluss der Zertifizierung erhalten Sie ein staatlich anerkanntes Zertifikat (die ÖQA ist auf Basis der ISO 17065 durch das BMAW akkreditiert) und das Recht zur Nutzung des Austria Gütezeichens.
- Zur Aufrechterhaltung des Zertifikates ist eine jährliche Begutachtung (abhängig von der jeweiligen Güterichtlinie) erforderlich.
Details entnehmen Sie bitte dem Dokument Ihr Weg zum Zertifikat.
Die Kriterien sind in der jeweiligen Güterichtlinie geregelt.
Wohin kann ich mich wenden?
Bei Interesse und auf Wunsch übermitteln wir Ihnen gerne Ihre gewünschte Güterichtlinie. Bei inhaltlichen Fragen stellen wir gerne den Kontakt zu unseren Fachexpert*innen her.
Die ÖQA legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen.
Und darf ich es verändern, damit es besser zu meinem Briefpapier passt?
Als Zeichennutzer bekommen Sie das Austria Gütezeichen mit Ihrer einmalig vergebenen, eingetragenen Nummer digital zur Verfügung gestellt. Das Zeichen darf nicht verändert werden. Sie können es bei jeder aktiven Bewerbung, auf Ihren Drucksorten, Homepage, Social Media, Türschild, Firmenautos etc. verwenden. Siehe dazu auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Woher weiß ich, ob diese für meinen Betrieb möglich ist?
Für Dienstleistungen gibt es branchenspezifische Güterichtlinien, in denen alle Voraussetzungen und die zu erfüllenden Kriterien genau beschrieben sind.
Sollte Ihre Branche nicht dabei sein, ist die Zertifizierung als Österreichischer Musterbetrieb möglich. In diesem Fall erhalten das Austria Gütezeichen für den Österreichischen Musterbetrieb.
Bei vermehrtem Interesse an einer Dienstleistung wird geprüft, ob eine eigene Güterichtlinie erstellt werden soll.
Austria Gütezeichen führen.
Kann man das Audit gleichzeitig abwickeln?
Ja das geht, wir können sogenannte Kombi-Audits mit der Quality Austria durchführen. Sie können dadurch Ihre Ressourcen besser einteilen, Kosten bei den Spesen für die Auditor*innen/Fachexpert*innen sparen und Sie erhalten einen gemeinsamen Bericht.
Kann mich der/die Fachexpert*in bei der Begutachtung dazu beraten?
Beratungen sind untersagt. Jedoch soll das Unternehmen im Zuge der Begutachtung einen großen Nutzen im Sinn eines echten Mehrwertes erfahren. Das Aufdecken von Verbesserungspotenzialen steigert die Wertschöpfung für Ihr Unternehmen. Unsere kompetenten und erfahrenen Fachexpert*innen zeigen diese Potenziale auf, was aber nicht mit verbotener Beratung verwechselt werden darf.
Als akkreditierte Prüfstelle sind auch wir bei der Durchführung von Audits bzw. Begutachten an Vorgaben und internationale Normen hinsichtlich der Durchführung gebunden.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Werden bei einer Begutachtung gravierende Abweichungen festgestellt, so müssen diese innerhalb von 3 Monaten wirksam behoben werden. Der Nachweis für die positive Erledigung der Verbesserungsmaßnahme erfolgt auf ÖQA-Entscheidung in einer Nachbegutachtung und/oder auf dokumentarischem Weg.
Können die Abweichungen NICHT innerhalb der 3-Monatsfrist behoben werden, dann
- kann auf Wunsch der Organisation eine erneute vollumfängliche Begutachtung (bei einer Erstbegutachtung) erfolgen
- erfolgt bei einer Überwachungsbegutachtung der Entzug des Zertifikates bzw. des Nutzungsrechtes für das Austria Gütezeichen
- hat der Betrieb im Falle einer Erneuerungsbegutachtung (aber auch bei einer Überwachungsbegutachtung) die Möglichkeit einen neuerlichen Antrag zur Verleihung des Austria Gütezeichens zu stellen. Das Zertifizierungsverfahren wird neu gestartet und im vollen Umfang durchgeführt.
Wir unterscheiden zwischen Fachexpert*innen und ausgebildeten Auditor*innen, welche zusammen in einem Team eingesetzt werden, sofern nicht eine Person beides abdeckt.
Interessierte können sich bei uns bewerben und werden nach für die jeweilige Güterichtlinie festgelegten Kriterien und Skills berufen. So stellen wir sicher, dass die Begutachtung auf Augenhöhe durchgeführt wird, da die Fachexpert*innen über jahrelange Berufserfahrung in Ihrer Branche verfügen. Weitere Kriterien für die Beauftragung sind Unabhängigkeit zu Ihrem Unternehmen, Wohnort etc.
Fachexpert*innen werden in regelmäßig stattfindenden Witness-Audits überprüft und müssen sich laufend weiterbilden bzw. an ÖQA-Schulungen teilnehmen.
Sobald der*die Fachexpert*innen die Begutachtung positiv abgeschlossen haben, den Bericht fertiggestellt an uns übermitteln und darin die Verleihung des Austria Gütezeichens empfehlen, entscheidet der Bewertungsausschuss und in letzter Instanz die Geschäftsführung über die Freigabe.
Dieser Prozess kann aufgrund der periodisch stattfindenden Sitzungen einige wenige Wochen dauern. Nach der Freigabe erfolgt die Ausstellung des Zertifikates, welches Ihnen nach bezahlter Verrechnung der Kosten für die Begutachtung übermittelt wird.
Gleichzeitig übermitteln wir Ihnen das Austria Gütezeichen mit Ihrer eingetragenen Nummer in elektronischer Form für Ihre Marketingzwecke.
Eine Güterichtlinie ist ein normatives Dokument. In den Güterichtlinien werden die Anforderungen zu Beschaffenheit und Leistung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren, die das normal zu erwartende Maß an Erwartungshaltungen übersteigen, dokumentiert. Das bedeuted, dass in den Güterichtlinien höhere Anforderungen definiert werden, als das Gesetz oder den Stand der Technik, wie er in repräsentierenden Normen festgelegt ist.
Erstellt und zur Verfügung gestellt werden diese Güterichtlinien von der ÖQA „Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität“. Die Güterichtlinien werden von Fachexperten*innen aus der Praxis und diversen Interessensvertretungen erstellt und in regelmäßigen Abständen auf Aktualität überprüft.
Bei vermehrtem Interesse an einer Dienstleistung wird durch den Gütezeichenausschuss geprüft, ob eine eigene Güterichtlinie erstellt werden soll.
- Das Austria Gütezeichen steht seit über 75 Jahren mit einem hohen Wiedererkennungswert als Garant für die geprüfte und nachgewiesene Qualität bei Produkten und Dienstleistungen.
- Sie erhalten ein staatlich anerkanntes Zertifikat.
- Mit dem Austria Gütezeichen wird die über die gesetzliche Verpflichtung hinaus gehende Qualitätssicherung durch eine unabhängige, neutrale Stelle dokumentiert.
- Der langfristige Nutzen liegt in der kontinuierlichen Verbesserung der Dienstleistungen, weniger Beschwerden durch optimierte Prozesse, Aufzeigen von Potenzialen und Hinweisen durch externe Expert*innen bei der Begutachtung sowie der besseren Identifikation der Mitarbeiter*innen mit dem Unternehmen.
- Marketing-Potenziale durch Zertifizierung und Kommunikation des Nutzens für Kund*innen und Interessenspartner, klare Abgrenzung zum Mitbewerb.
- Bei Wunsch Übergabe des Zertifikates durch die Geschäftsführung der ÖQA bzw. Vertreter*innen im Rahmen einer feierlichen Verleihung, z. B. bei Ihrer Weihnachtsfeier.
- Um Ihren Bekanntheitsgrad und Ihr Image nachhaltig zu steigern, können Sie das Austria Gütezeichen als äußeres Erkennungszeichen bei jeder aktiven Bewerbung, auf Ihren Drucksorten, Homepage, Social Media, Türschild, Firmenautos etc. verwenden.
- Gemeinsame Aktionen, Beiträge oder Presseaussendungen – bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich.
Wir beantworten Ihre Fragen
Frequently Asked Questions
Wir haben versucht, Ihnen die wichtigsten Fragen rund um Ihre Begutachtung zusammenzustellen. Sollten Ihnen Antworten auf Ihre Fragen fehlen, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!