Häufige Fragen zum
Austria Gütezeichen
Frequently Asked Questions
Fragen zum Austria Gütezeichen Produkte und zum Österreichischen Musterbetrieb
Jeder Zeichennutzer ist Mitglied der ÖQA.
Die jährliche Nutzungsgebühr stellt den Mitgliedsbeitrag dar und beinhaltet das 12-monatige Recht zur Nutzung des Austria Gütezeichens (gültiges Zertifikat vorausgesetzt), insbesondere für Werbung und Vertrauensbildung gegenüber Geschäftspartner*innen und der Öffentlichkeit.
Das Recht zur Nutzung des Austria Gütezeichens ist in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Hier geht's zu den Verbandsbeiträgen.
Reicht dafür ein Firmenbuchauszug?
Die ÖQA legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen.
Und darf ich es verändern, damit es besser zu meinem Briefpapier passt?
Als Zeichennutzer bekommen Sie das Austria Gütezeichen mit Ihrer einmalig vergebenen, eingetragenen Nummer digital zur Verfügung gestellt.
Sie haben zwischen zwei Varianten des Austria Gütezeichens die Auswahl.
Zur Kennzeichnung sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Markenabbildungen zu verwenden. Sie können das Austria Gütezeichen bei jeder aktiven Bewerbung, auf Ihren Drucksorten, Homepage, Social Media, Türschild, Firmenautos etc. verwenden. Siehe dazu auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Woher weiß ich, ob diese für mich möglich ist?
Das Recht zur Nutzung der Austria Gütezeichen wird verliehen für
- Produkte österreichischen Ursprungs
- Betriebsstätten (österreichischer Musterbetrieb) und
- Dienstleistungen
Weiters gibt es das Gütezeichen International für Produkte und Dienstleistungen jeglichen Ursprungs.
Das Nutzungsrecht ist in jedem Fall an die Erfüllung der
- jeweiligen Güterichtlinie
- bei Musterbetrieben zusätzlich an branchenspezifische Prüfspezifikationen (soweit vorhanden), sowie
- an die Erfüllung unserer AGB
Sobald die Prüfung des Produktes, der Dienstleistung oder der Betriebsstätte gemäß den Bestimmungen der AGB der ÖQA sowie der anwendbaren Güterichtlinien und Gütevorschriften positiv erfüllt wurde, erhält die ÖQA von der Prüfstelle ein Prüfgutachten. Aufgrund der Daten des Antragsformulars wird von der ÖQA ein Zertifikat für den im Gutachten festgelegten, geprüften Bereich bzw. für das geprüfte Produkt ausgestellt und der Prüfanstalt zur Unterfertigung übermittelt. Nach der Rücksendung wird dieses umgehend an den Zeichennutzer versandt. Bei Erstzertifizierungen ist vor der Zusendung des Zertifikates die Rechnung über die einmalige Registrierungs- und die jährliche Nutzungsgebühr zu begleichen.
- Das Austria Gütezeichen steht seit 75 Jahren mit einem hohen Wiedererkennungswert als Garant für die geprüfte und nachgewiesene Qualität bei Produkten und Dienstleistungen.
- Mit dem Austria Gütezeichen wird die über die gesetzliche Verpflichtung hinaus gehende Qualitätssicherung durch eine unabhängige, neutrale Stelle dokumentiert.
- Marketing-Potenziale durch Zertifizierung und Kommunikation des Nutzens für Kund*innen und Interessenspartner, klare Abgrenzung zum Mitbewerb.
- Bei Wunsch Übergabe des Zertifikates durch die Geschäftsführung der ÖQA bzw. Vertreter*innen im Rahmen einer feierlichen Verleihung, z. B. bei Ihrer Weihnachtsfeier.
- Um Ihren Bekanntheitsgrad und Ihr Image nachhaltig zu steigern, können Sie das Austria Gütezeichen als äußeres Erkennungszeichen bei jeder aktiven Bewerbung, auf Ihren Drucksorten, Homepage, Social Media, Türschild, Firmenautos etc. verwenden.
- Gemeinsame Aktionen, Beiträge oder Presseaussendungen – bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich.
Die Kosten für die Nutzung der Gütezeichen setzen sich zusammen aus:
- Verbandsbeiträgen:
a) der einmaligen Registrierungsgebühr bei Neuaufnahme und
b) der jährlichen Nutzungsgebühr, gestaffelt nach Mitarbeiter*innen. - Kosten der Prüfung: Alle Kosten, die mit der Durchführung der Prüfung in Verbindung stehen, übernimmt der Antragsteller direkt gegenüber der Prüfstelle.
- Kosten für Werbemittel: Bei Bedarf kann der Zeichennutzer die von der ÖQA angebotenen Werbemittel aus der jeweils gültigen Werbemittelpreisliste bestellen.
Nach Abklärung, für welche Zertifizierung Sie sich interessieren, ob diese möglich ist und welcher Branche Ihr Unternehmen zugeordnet werden kann, erhalten Sie von uns eine Übersicht über geeignete, akkreditierte Prüfstellen, Ziviltechniker und Sachverständige. Eine Liste der Prüfstellen finden Sie bei der Akkreditierung Austria.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre ausgewählte Prüfstelle, um die Durchführbarkeit Ihrer Zertifizierung zu besprechen und ein Angebot einzuholen.
Warum muss die Prüfstelle auch den Betrieb ansehen?
Die Überprüfung der Erzeugungsstätte dient zur Feststellung, ob die betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind, damit die gleichbleibende Qualität der geprüften Produkte oder Leistungen stets gewährleistet werden kann.
Das Recht zur Nutzung des Austria Gütezeichens und des Zertifikates wird für eine bestimmte Dauer, maximal für drei Jahre, erteilt. Die Dauer wird entweder durch die Güterichtlinien bzw. Gütevorschriften oder durch die Prüfstelle festgelegt. Verlängerungen müssen beantragt werden.
Für bestimmte Dienstleistungen gibt es eigene branchenspezifische Güterichtlinien. Z. B. für einen Installateur gibt es das „Austria Gütezeichen Installateur“. Dort kommt die akkreditierte Güterichtlinie GRL 08 zur Anwendung, sofern der Betrieb über die entsprechenden Berechtigungen verfügt. Der Anwendungsbereich, der Ablauf der Zertifizierung und die Kriterien sind in der jeweiligen Güterichtlinie geregelt. Die Güterichtlinien stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
Frequently Asked Questions
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Erlangung des Austria Gütezeichens zusammengestellt.
Sollten Ihnen Antworten auf Ihre Fragen fehlen, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.