Wie entsteht eine
Güterichtlinie?

Die Statuten der ÖQA, die im Wesentlichen ohne große Veränderungen bis heute halten, hatten ihre Betonung stets auf der über der Norm liegenden Spitzenqualität. Hierfür wurden nach einem eigenen Regulativ im Laufe der Zeit zahlreiche Gütevorschriften geschaffen, an denen die jeweiligen autorisierten Prüfanstalten ihren Maßstab anlegen. Das bedeutet, für Waren und Leistungen arbeitet die ÖQA nach Richtlinien, die strenger gefasst sind als die vorgeschriebenen Normen. Im Kampf um Marktanteile erweist sich dies als wertvolles Werbeargument. Das Austria Gütezeichen wird nur an Produkte und Dienstleistungen mit nachweisbar überdurchschnittlicher Qualität vergeben. Was „überdurchschnittlich“ bedeutet, legen spezielle Gütezeichen-Fachausschüsse fest.

Der Gütezeichen-Fachausschuss setzt sich aus diversen Interessensvertretern zusammen:

  • Verwaltung (Bund, Länder)
  • Sozialpartnern (WKO, AK, Landwirtschaftskammer)
  • Verein für Konsumenteninformation
  • Aus Expert*innen aus dem betroffenen Themenbereich (Prüfstellen, Hersteller*innen etc.)

Die Güterichtlinien sind anbieterunabhängig. Aufgrund der unterschiedlichen Vertretungen im Gütezeichen-Fachausschuss ist die Güterichtlinie praxisorientiert. Die Gütezeichen-Fachausschüsse überarbeiten zudem die Gütevorschriften in regelmäßigen Abständen. Für Endverbraucher*innen wird damit sichergestellt, dass die Kriterien immer am aktuellen Stand sind.
Gütevorschriften bzw. Güterichtlinien werden allen Interessierten sowie den akkreditierten Prüfstellen als Prüfungsgrundlage zur Verfügung gestellt.