Austria Güte­zeichen Arbeits­kräfte­über­lasser

Sicherheit und Vertrauen für
Mitarbeiter­*innen und Beschäftiger.

Motivation

Das Bild der Personaldienstleistungsbranche hat sich in den letzten 20 Jahren gewandelt. Ursprünglich wurden Leiharbeitskräfte zur Abdeckung von Produktionsspitzen eingesetzt. Heute ist Zeitarbeit eine etablierte Erwerbsform – nicht nur für Arbeiter*innen, sondern wie auch für Angestellte und Mediziner*innen. In den letzten zehn Jahren verdoppelte sich die Zahl der Überlasser auf mittlerweile 1.800, die Zahl der Zeitarbeiter*innen vervierfachte sich. Weiterer Zuwachs in dieser Branche wird erwartet. Trotz eines eigenen Kollektivvertrages, der Rechtssicherheit bietet, gib es nicht nur zufriedenen Arbeitnehmer*innen, sondern auch Kritik.

Mit dem „Austria Gütezeichen für Arbeitskräfteüberlasser“ wird die über die gesetzliche Verpflichtung hinaus gehende Qualitätssicherung durch eine unabhängige, neutrale Stelle dokumentiert.

Ziele

Mit dem „Austria Gütezeichen Arbeitskräfteüberlasser“ wird dokumentiert, dass es sich bei dem Überlasser um einen fairen und seriösen Partner sowohl für Mitarbeiter*innen als auch Beschäftiger handelt. Ziel des Austria Gütezeichens ist es, eine Entscheidungsgrundlage gegenüber den Bewerber*innen und Beschäftigern gleicher Maßen zu bieten, da damit signalisiert wird, dass alle Vorschriften korrekt erfüllt werden.

Zielgruppe

Mit dem „Austria Gütezeichen Arbeitskräfteüberlasser“ wendet sich die ÖQA an alle Organisationen der Arbeitkräfteüberlasser nach dem AÜG.

Nutzen

Durch regelmäßige externe Überprüfung einer neutralen, unabhängigen Stelle wird der hohe Qualitätsanspruch dokumentiert:

für Arbeitnehmer*innen/Bewerber*innen

  • faire Behandlung
  • korrekte Abrechnung
  • nachhaltige Chance für weitere Arbeitsplatzorientierung und -sicherung

für Beschäftiger

  • verlässlicher Partner in allen Personalangelegenheiten
  • Sicherstellung der geforderten Qualität
  • Laufende Verbesserung

gegenüber Ämter, Behörden und Sozialpartner

  • seriöses Bemühen
  • korrekte Erfüllung aller Vorschriften
  • Vertrauen in die zertifizierte Güte

für Arbeitskräfteüberlasser

  • Messung, Bewertung und ständig Verbesserung der Leistung
  • Abgrenzung gegenüber dem Mitbewerb
  • positives Image branchenintern und in der Öffentlichkeit
  • Anerkennung als „vollwertige“ Arbeitgeber
  • Positionierung am Arbeitsmarkt
Voraus­setzungen

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Beschäftigung von qualifiziertem und eingeschultem Personal mit klar definierten Zuständigkeiten werden vorausgesetzt.
Ebenso wie die Erfüllung aller Anforderungen der Güterichtlinie GRL 09 während der gesamten Gültigkeit des Zertifikats.

Inhalte

Grundlage ist die Güterichtlinie GRL 09 „Arbeitskräfteüberlasser“.

Die Gütekriterien umfassen rechtliche und strategische Fragen. Auch die Themen Unternehmensphilosophie und Organisation bilden einen Schwerpunkt – alle Anforderungen der Güterichtlinie sind zu erfüllen.

Recht

  • Eigentumsverhältnisse
  • Aktive Gewerbeberechtigung/Konzession bzw. behördliche Genehmigung
  • Bonität
  • Vorlage Prüfungsergebnisse (z. B. GKK, FA, BUAK)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Arbeitnehmervertretung

Unternehmensphilosophie

  • Leitbild
  • Ziele und Schwerpunkte
  • Soziales Engagement

Organisation

  • Qualifizierte Leitung
  • Darlegung von Prozessen und Verfahren (Management-, Kern- und Dienstleistungsprozesse)
  • Debitorenmanagement
  • Mängel- und Beschwerdemanagement

Mitarbeiter*innen

  • Qualifikation, Aus- und Weiterbildung, Schulung
  • Befugnisse und Verantwortung
  • Interne Kommunikation
  • Mitarbeiter*innenbefragungen
Ihr Weg zur Auszeichnung

Sie wollen Ihre Organisation mit dem Austria Gütezeichen auszeichnen lassen? Wir begleiten Sie durch das gesamte Vergabeverfahren: von der Erstinformation über Antragsstellung, Erstbegutachtung und Verleihung bis zur Erneuerungsbegutachtung. Auf Anfrage senden wir Ihnen alle wichtigen Unterlagen.

Ablauf:

Erstbegutachtung

  • Vorprüfung (Fragenkatalog)
  • Begutachtung vor Ort (gem. Güterichtlinie)
  • Überwachungsbericht
  • Zertifikat (Gültigkeitsdauer 3 Jahre)

Überwachungsbegutachtung

  • 12 und 24 Monate nach Erstbegutachtung
  • Begutachtung vor Ort (gem. Güterichtlinie)
  • Überwachungsbericht

Verlängerungs-/Erneuerungsbegutachtung

  • Nach 3 Jahren und vor Ablauf des Zertifikats
  • Umfang und Ablauf wie bei Erstbegutachtung
  • Überwachungsbericht
  • Zertifikat (Gültigkeitsdauer 3 Jahre)
ÖQA Zertifizierungs-GmbH

ÖQA Zertifizierungs-GmbH

Nach ISO/IEC 17065 akkreditierte Zertifizierungsstelle für das Austria Gütezeichen Dienstleistungen
(Ausnahme GRL 06 Arztpraxen).

Unsere Expertin für diesen Bereich

Unabhängig. Kompetent. Zuverlässig.