
Austria Gütezeichen Arbeitskräfteüberlasser
Unterseiten
Fairness. Kompetenz. Verlässlichkeit.
Geprüfte Qualität schafft Vertrauen

Arbeitskräfteüberlassung ist heute ein wichtiger Bestandteil eines modernen Arbeitsmarktes. Das Austria Gütezeichen Arbeitskräfteüberlasser zeichnet Unternehmen aus, die ihre Verantwortung gegenüber Mitarbeiter*innen und Beschäftigerunternehmen ernst nehmen und sich freiwillig zu hohen Qualitätsstandards verpflichten. Unabhängigen Begutachtungen bestätigen eine faire, transparente und verantwortungsvolle Arbeitskräfteüberlassung.
Für wen?
Das Austria Gütezeichen richtet sich an Unternehmen der Arbeitskräfteüberlassung gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG).
Ihre Vorteile auf einen Blick
Für Bewerber*innen und Mitarbeiter*innen
✔ faire und wertschätzende Behandlung
✔ transparente und korrekte Abrechnung
✔ verlässliche Betreuung
✔ Unterstützung bei der beruflichen Entwicklung
Für Beschäftigerunternehmen
✔ kompetenter und verlässlicher Personaldienstleister
✔ hohe Qualitätsstandards
✔ langfristige Zusammenarbeit
Für das Unternehmen
✔ optimierte Prozesse
✔ kontinuierliche Verbesserung
✔ Stärkung von Vertrauen und Reputation
✔ klare Positionierung im Wettbewerb
Qualität in allen Bereichen
Grundlage bildet die Güterichtlinie GRL 09 Arbeitskräfteüberlasser. Alle Anforderungen der Güterichtlinie sind zu erfüllen.
Im Fokus stehen
Rechtssicherheit
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- Gewerbeberechtigung bzw. behördliche Genehmigung
- Bonität
- Unbedenklichkeitsbescheingung der Arbeitnehmer*innenvertretung
Unternehmensführung
- Leitbild und Unternehmensziele
- soziale Verantwortung
- transparente Unternehmensorganisation
Mitarbeiter*innen & Prozesse
- Qualifikation und Weiterbildung
- klare Verantwortlichkeiten
- strukturierte Prozesse
Beschwerde- und Verbesserungsmanagement
Ihr Weg zur Auszeichnung
Sie wollen Ihre Organisation mit dem Austria Gütezeichen auszeichnen lassen? Wir begleiten Sie durch das gesamte Vergabeverfahren: von der Erstinformation über Antragsstellung, Erstbegutachtung und Verleihung bis zur Erneuerungsbegutachtung. Auf Anfrage senden wir Ihnen alle wichtigen Unterlagen.
Ablauf:
Erstbegutachtung
- Antragsprüfung, Vorbereitung
- Begutachtung vor Ort (gem. Güterichtlinie)
- Überwachungsbericht
- Zertifikat (Gültigkeitsdauer 3 Jahre)
- Austria Gütezeichen (digital)
Überwachungsbegutachtung
- 12 und 24 Monate nach Erstbegutachtung
- Begutachtung vor Ort (gem. Güterichtlinie)
- Überwachungsbericht
Verlängerungs-/Erneuerungsbegutachtung
- Nach 3 Jahren und vor Ablauf des Zertifikats
- Umfang und Ablauf wie bei Erstbegutachtung
- Überwachungsbericht
- Zertifikat (Gültigkeitsdauer 3 Jahre)
Ein Zeichen für faire Partnerschaft
Arbeitskräfteüberlassung funktioniert dann nachhaltig, wenn alle Beteiligten auf einen verlässlichen Partner zählen können. Das Austria Gütezeichen macht sichtbar, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten, Mitarbeiter*innen fair behandelt und Beschäftiger professionell betreut werden.
So entsteht Vertrauen, das auf geprüfter Seriosität und verlässlichen Standards beruht.
